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Baufinanzierung für Freiberufler
Freiberufler nach § 18 EStG werden von Banken günstiger bewertet als Gewerbetreibende. Welche Banken Freiberufler aktiv aufnehmen, wie das Einkommen berechnet wird und welche Unterlagen tatsächlich nötig sind.
Freiberufler haben in Deutschland einen steuerlichen Sonderstatus nach § 18 EStG. Sie zahlen keine Gewerbesteuer, sind nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet und werden von Banken bei der Baufinanzierung deutlich entspannter beurteilt als Gewerbetreibende. Die wichtigste Folge: kürzere Mindestlaufzeit, mildere Abschläge und Zugang zu mehr Banken.
Wer gilt als Freiberufler?
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen drei Gruppen freier Berufe. Die Katalogberufe sind in § 18 EStG ausdrücklich genannt, dazu kommen den Katalogberufen ähnliche Tätigkeiten und sogenannte „wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch" tätige Personen.
Typische freiberufliche Tätigkeiten:
- Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Hebammen
- Rechts- und Beratungsberufe: Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer
- Technische Berufe: Architekten, Bauingenieure, beratende Ingenieure, Vermessungsingenieure
- IT- und Medienberufe: selbstständige IT-Berater, Entwickler (i. d. R. als „ähnlicher Beruf" anerkannt), Designer, Texter, Journalisten, Fotografen
- Wissenschaft, Kunst & Lehre: Dozenten, Künstler, Schriftsteller, Übersetzer, Musiker
Wer sich unsicher ist, ob die eigene Tätigkeit als freiberuflich gilt, sollte das beim Finanzamt klären — die Einstufung erfolgt dort, nicht durch die Bank. Banken übernehmen die Bewertung aber zu ihrem Vorteil: ein Freiberufler-Status im Steuerbescheid öffnet günstigere Konditionen.
Wie Banken Freiberufler bewerten
Die Bewertung folgt drei Schritten:
- Einkommensbasis ermitteln aus den letzten 2–3 Steuerbescheiden und der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Freiberufler dürfen die EÜR verwenden — eine doppelte Buchführung ist nicht erforderlich.
- Mittelwert oder Worst Case bilden. Die Mehrheit der Banken nutzt den Durchschnitt der letzten drei Jahre, einige (z. B. Allianz) das schwächste Jahr.
- Anrechnungsfaktor anwenden: Vom Jahresgewinn werden rund 30 % für Einkommensteuer, Krankenversicherung, Altersvorsorge und Rücklagen abgezogen. Das verbleibende Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für die maximale Kreditrate.
Welche Banken Freiberufler aktiv aufnehmen
Diese Banken haben sich in der Praxis als Freiberufler-affin etabliert. Die genannten Mindestlaufzeiten gelten als grobe Orientierung; im Einzelfall kann die Bewertung abweichen.
- ING: ab 2 Steuerjahren, Durchschnittsmethode, digitaler Prozess, konkurrenzfähige Zinsen — besonders für IT-Freelancer und Berater geeignet.
- DSL Bank: ab 2 Jahren, Durchschnittsmethode, klassische Spezialbank für Selbstständige.
- Allianz Lebensversicherung: ab 2 Jahren, Worst-Case-Methode. Konservative Rechnung, aber sehr hohe Bewilligungsquote bei sauberen Profilen.
- DKB: ab 3 Jahren, günstige Zinsen, Online-Bank.
- Apotheker- und Ärztebank: spezialisierte Bank für Heilberufe, Sonderkonditionen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker.
- Commerzbank: ab 3 Jahren, höheres Eigenkapital erwartet.
Unterlagen für Freiberufler
- Einkommensteuerbescheide der letzten 2–3 Jahre
- EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) der letzten 2–3 Jahre
- Aktuelle BWA (bis maximal 3 Monate alt)
- SCHUFA-Selbstauskunft
- Kontoauszüge Geschäfts- und Privatkonto (3–6 Monate)
- Nachweis Eigenkapital
- Berufshaftpflichtversicherung (bei Heilberufen, Anwälten, Architekten)
- Kammermitgliedschaft / Approbationsurkunde (Heilberufe, Anwälte)
- Mitgliedschaft Künstlersozialkasse (KSK), falls zutreffend
Künstlersozialkasse (KSK) als Vorteil
Freiberufler aus den Bereichen Kunst, Publizistik und Bildung können in der Künstlersozialkasse versichert sein. Das bedeutet: 50 % der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt die KSK. Banken werten eine KSK-Mitgliedschaft positiv, weil sie ein nachgewiesenes, geprüftes Mindesteinkommen voraussetzt und die Sozialabgaben planbarer macht.
Häufige Fragen
Werden alle IT-Berufe als Freiberuf anerkannt?
Nicht automatisch. Selbstständige Softwareentwickler und IT-Berater werden meist als „ähnliche Berufe“ nach § 18 EStG anerkannt, wenn die Tätigkeit beratenden oder ingenieurmäßigen Charakter hat. Reine Programmierung von Standardsoftware kann als Gewerbe eingestuft werden. Die Einstufung erfolgt durch das Finanzamt, oft erst nach einer Betriebsprüfung. Banken folgen der steuerlichen Einstufung.
Wie wirkt sich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) auf die Baufinanzierung aus?
Die EÜR ist die einfachste Form der Gewinnermittlung und für Freiberufler bis zur Bilanzierungsgrenze (800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn ab 2024) ausreichend. Banken akzeptieren EÜR als Einkommensnachweis problemlos. Anders als bei Gewerbetreibenden ist keine Bilanz erforderlich, was die Antragstellung beschleunigt.
Bekommen Ärzte und Heilberufe bessere Konditionen?
Ja, häufig. Heilberufe gelten als besonders krisensicher und werden von Spezialbanken (Apotheker- und Ärztebank, Deutsche Apotheker- und Ärztebank) mit Sonderkonditionen bedient. Auch Allianz und Commerzbank haben dedizierte Heilberufler-Programme. Mindestlaufzeit der Selbstständigkeit kann auf 1 Jahr reduziert sein, wenn vorher mehrere Jahre als angestellter Arzt nachgewiesen werden.
Was ist mit Mischeinkünften — z. B. Festanstellung als Arzt + Praxis nebenher?
Diese Kombination wird von Banken sehr positiv bewertet. Das Festanstellungsgehalt wird vollständig anerkannt, der freiberufliche Anteil kommt obendrauf (mit Anrechnungsfaktor). Auch eine angestellte Tätigkeit des Partners verbessert das Profil deutlich. Siehe dazu: Selbstständige mit Partner in Festanstellung.
Wie alt darf ich als Freiberufler bei der Antragstellung sein?
Es gibt keine harte Obergrenze, aber ab 55 Jahren verkürzen Banken den Tilgungszeitraum. Das Darlehen muss in der Regel bis zum 70. Lebensjahr getilgt sein, manche Banken (DSL Bank, Allianz) gehen bis 75. Höheres Alter bedeutet höhere Monatsrate und entsprechend niedrigeren möglichen Darlehensbetrag.
Kann ich als Freiberufler ohne Eigenkapital eine Baufinanzierung bekommen?
Theoretisch ja (100- oder 110-%-Finanzierung), praktisch nur mit sehr stabilem hohen Einkommen, ausgezeichneter SCHUFA und höherem Zinsaufschlag von 0,3–0,8 Prozentpunkten. Bei den meisten Banken sind mindestens 10–15 % Eigenkapital plus Kaufnebenkosten Voraussetzung. Ohne Eigenkapital lohnt sich fast immer ein spezialisierter Makler.
Brauche ich als Freiberufler eine Berufshaftpflicht für die Baufinanzierung?
Bei klassischen Heilberufen, Anwälten und Architekten ist sie ohnehin Pflicht und wird von Banken eingefordert. Bei IT-Beratern, Designern und ähnlichen Berufen ist sie zwar nicht zwingend, wird aber von einigen Banken positiv gewertet, weil sie Berufsrisiken absichert.
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