Spezialfall
Selbstständige mit Partner in Festanstellung
Wenn ein Partner in unbefristeter Festanstellung steht und der andere selbstständig ist, öffnen sich praktisch alle Banken. Wie die kombinierte Bewerbung funktioniert, wie das Partnergehalt angerechnet wird und worauf bei Haftung und Grundbuch zu achten ist.
Eine Baufinanzierung als gemeinsames Vorhaben — ein Partner selbstständig, einer in Festanstellung — ist aus Bankensicht das stärkste Profil unter den Selbstständigen-Konstellationen. Das fest planbare Gehalt wirkt als Stabilitätsanker, der freiberufliche oder gewerbliche Anteil als Zusatzeinkommen. Praktisch alle Banken, die Selbstständige grundsätzlich prüfen, akzeptieren ein solches Profil.
Warum dieses Profil so gut bewertet wird
- Doppelte Einkommensquelle: selbst wenn die Selbstständigkeit ein schwaches Jahr hat, deckt das Festanstellungsgehalt die Mindestbelastung.
- Kündigungsschutz beim angestellten Partner — Banken können das Einkommen über die volle Laufzeit kalkulieren.
- Niedrigeres Klumpenrisiko: die Familie ist nicht von einem einzigen Unternehmen abhängig.
- Steuerlich oft günstiger: bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft greift das Ehegattensplitting, was die Steuerlast und damit die effektive Belastung der Rate senkt.
Wie das Partnereinkommen angerechnet wird
Bei Festanstellung rechnen Banken üblicherweise mit dem Nettoeinkommen (ca. 60–70 % des Bruttojahresgehalts, je nach Steuerklasse und Sozialversicherung). Das Nettoeinkommen wird vollständig zum verfügbaren Einkommen addiert — anders als beim selbstständigen Anteil, wo ein Abschlag für Rücklagen und Steuern erfolgt.
Gemeinsame oder einzelne Bewerbung?
Praktisch immer empfehlenswert: gemeinsame Bewerbung beider Partner. Das hat mehrere Effekte:
- Beide Einkommen werden angerechnet — der Darlehensbetrag wächst proportional.
- Beide haften gesamtschuldnerisch für das Darlehen. Bei Trennung bleibt die Haftung bestehen, bis das Darlehen abgelöst oder umgeschuldet ist.
- Beide werden ins Grundbuch eingetragen, ggf. anteilig nach Eigentumsverhältnissen.
- Bessere Konditionen, weil das Gesamtprofil als bonitätsstärker gewertet wird.
Eine Einzelbewerbung des selbstständigen Partners ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll — etwa wenn der andere Partner negative SCHUFA-Einträge hat oder steuerliche Gründe dagegen sprechen.
Haftung und Grundbuch
Eigentumsverhältnisse
Wenn beide Partner finanzieren, entscheidet das Notarprotokoll, wer mit welcher Quote im Grundbuch steht — typischerweise 50:50, aber auch andere Verteilungen sind möglich (z. B. nach Eigenkapitalanteil). Die Verteilung wirkt sich auf Erbrecht und Trennungsfolgen aus.
Gesamtschuldnerische Haftung
Bei gemeinsamer Bewerbung haften beide Partner für die volle Darlehenssumme. Die Bank kann jeden Partner einzeln auf die gesamte Restschuld in Anspruch nehmen, unabhängig von der internen Vereinbarung. Eine notarielle Regelung der internen Haftungsverteilung ist möglich, hat aber nur zwischen den Partnern Wirkung, nicht gegenüber der Bank.
Trennung und Scheidung
Bei Trennung bleibt die Bankhaftung bestehen. Möglich sind drei Wege:
- Auszahlung des einen Partners durch den anderen, mit Umschuldung des Darlehens auf eine Person.
- Verkauf der Immobilie und Tilgung des Restdarlehens.
- Weiterführung der Finanzierung gemeinsam, mit interner Regelung der Mietzahlungen (ein Partner zieht aus).
Steuerliche Aspekte
Bei der gemeinsamen Selbstnutzung einer Immobilie sind Zinsen und Tilgung im privaten Bereich nicht absetzbar. Wenn die Immobilie aber teilweise vermietet wird (z. B. Einliegerwohnung), können anteilige Zinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei selbstgenutzten Arbeitszimmern können je nach Tätigkeit anteilige Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden — der Gesetzgeber hat die Regelungen 2023 verschärft.
Banken-Auswahl bei diesem Profil
Mit einem Partner in Festanstellung öffnet sich praktisch das gesamte Bankenspektrum. Strategie:
- Erste Wahl: Online-Banken mit besten Konditionen — ING, DKB, DSL Bank. Bei dieser Profilstärke fallen die Annahmekriterien für den selbstständigen Anteil weniger ins Gewicht.
- Zweite Wahl: Hausbank des angestellten Partners — oft mit Beziehungsbonus, aber selten die günstigsten Konditionen.
- Spezialisten: Apotheker- und Ärztebank (bei Heilberufen), Allianz (bei höherem Finanzierungsbedarf).
- Vergleich über Makler: lohnt sich auch hier, weil bei kombinierten Profilen die Spreizung der Konditionen besonders groß ist.
Optimierungsstrategien
- Ehe oder Lebenspartnerschaft: bringt steuerliche Vorteile (Ehegattensplitting, Schenkungsfreibeträge zwischen Eheleuten von 500.000 €).
- Klare Eigentumsregelung vor dem Kauf — notariell festhalten, wer welchen Anteil einbringt.
- Restschuldversicherung auf den selbstständigen Partner kann sinnvoll sein, weil bei Krankheit oder Tod das Selbstständigen-Einkommen wegfällt.
- Tilgungssatzwechsel-Option im Vertrag vereinbaren: bei schwankendem Einkommen flexibel die Tilgungshöhe anpassen.
- Sondertilgung in guten Jahren der Selbstständigkeit nutzen, um die Restschuld schneller zu reduzieren.
Häufige Fragen
Sollten wir gemeinsam oder einzeln finanzieren, wenn ein Partner in Festanstellung ist?
In den allermeisten Fällen gemeinsam. Die gemeinsame Bewerbung erhöht den Darlehensbetrag, verbessert die Konditionen und macht das Profil aus Bankensicht stabiler. Einzelbewerbung ist nur sinnvoll, wenn der andere Partner negative SCHUFA hat, deutlich älter ist (Tilgungszeitraum) oder steuerliche Gründe dagegen sprechen.
Wie viel mehr Darlehen bekomme ich durch das Partnergehalt?
Faustregel: jeder Euro Bruttogehalt des Partners (Festanstellung) bringt rund 0,65 € verfügbares Einkommen und entsprechend mehr Darlehensvolumen. Bei einem Bruttogehalt von 50.000 € erhöht sich das anrechenbare Einkommen um ca. 33.000 € pro Jahr → 2.700 €/Monat → 945 € zusätzliche Maximalrate → rund 195.000 € zusätzliches Darlehen.
Was passiert bei Trennung mit der gemeinsamen Baufinanzierung?
Die Bankhaftung bleibt bestehen. Übliche Lösungen: einer der Partner übernimmt die Immobilie und das Darlehen (Umschuldung notwendig) und zahlt den anderen aus; alternativ wird die Immobilie verkauft und das Restdarlehen abgelöst. Eine einseitige Entlassung aus der Haftung durch die Bank ist nur möglich, wenn der verbleibende Partner allein bonitätsstark genug ist.
Werden beide Einkommen voll angerechnet?
Das selbstständige Einkommen wird mit Anrechnungsfaktor 64–70 % gewichtet, das Festanstellungseinkommen mit dem Nettofaktor ca. 65 % aus dem Brutto. Beide Werte werden addiert. Bei sehr hohem Festanstellungsgehalt prüfen einige Banken zusätzlich, ob das Festeinkommen allein zur Rückzahlung ausreichen würde — wenn ja, sind die Konditionen besonders gut.
Was, wenn der angestellte Partner einen befristeten Vertrag hat?
Banken bewerten unbefristete Verträge deutlich höher als befristete. Bei befristeten Verträgen wird oft nur der Anteil bis Vertragsende angerechnet — was bei kurzer Restlaufzeit erheblich Einkommen kostet. Vor der Antragstellung lohnt es sich, eine Entfristung zu erreichen, falls möglich. Eine Probezeit reduziert die Bewertung ebenfalls.
Gilt das auch für unverheiratete Paare?
Ja. Banken behandeln verheiratete und unverheiratete Paare bei der Baufinanzierung weitgehend gleich. Bei Unverheirateten fehlen aber die steuerlichen Vorteile (Ehegattensplitting, Schenkungsfreibeträge), und das Erbrecht ist anders geregelt — eine notarielle Regelung der gemeinsamen Eigentumsverhältnisse ist hier besonders wichtig.
Sollte ich eine Risikolebensversicherung abschließen?
Bei kombinierten Profilen mit einseitig hohem Selbstständigen-Einkommen ist eine Risikolebensversicherung des selbstständigen Partners stark zu empfehlen. Wenn er ausfällt, kann der Festanstellungs-Partner die Rate allein meistens nicht stemmen. Die Versicherungssumme sollte mindestens die voraussichtliche Restschuld in 10 Jahren abdecken. Banken bieten oft Kombi-Tarife an — eigene Recherche lohnt fast immer, weil eigenständige Versicherer günstiger sind.
Kombinierte Finanzierung optimal aufstellen
Mit einem Partner in Festanstellung gibt es deutlich mehr Hebel: höherer Darlehensbetrag, bessere Zinsen, mehr Bankenauswahl. Ein Berater rechnet die Varianten konkret durch.
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