BaufinanzierungSelbstständige

Spezialfall

Selbstständige mit Partner in Festanstellung

Wenn ein Partner in unbefristeter Festanstellung steht und der andere selbstständig ist, öffnen sich praktisch alle Banken. Wie die kombinierte Bewerbung funktioniert, wie das Partnergehalt angerechnet wird und worauf bei Haftung und Grundbuch zu achten ist.

Aktualisiert:

Eine Baufinanzierung als gemeinsames Vorhaben — ein Partner selbstständig, einer in Festanstellung — ist aus Bankensicht das stärkste Profil unter den Selbstständigen-Konstellationen. Das fest planbare Gehalt wirkt als Stabilitätsanker, der freiberufliche oder gewerbliche Anteil als Zusatzeinkommen. Praktisch alle Banken, die Selbstständige grundsätzlich prüfen, akzeptieren ein solches Profil.

Warum dieses Profil so gut bewertet wird

  • Doppelte Einkommensquelle: selbst wenn die Selbstständigkeit ein schwaches Jahr hat, deckt das Festanstellungsgehalt die Mindestbelastung.
  • Kündigungsschutz beim angestellten Partner — Banken können das Einkommen über die volle Laufzeit kalkulieren.
  • Niedrigeres Klumpenrisiko: die Familie ist nicht von einem einzigen Unternehmen abhängig.
  • Steuerlich oft günstiger: bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft greift das Ehegattensplitting, was die Steuerlast und damit die effektive Belastung der Rate senkt.

Wie das Partnereinkommen angerechnet wird

Bei Festanstellung rechnen Banken üblicherweise mit dem Nettoeinkommen (ca. 60–70 % des Bruttojahresgehalts, je nach Steuerklasse und Sozialversicherung). Das Nettoeinkommen wird vollständig zum verfügbaren Einkommen addiert — anders als beim selbstständigen Anteil, wo ein Abschlag für Rücklagen und Steuern erfolgt.

Was das konkret ausmacht, zeigen drei identisch gerechnete Szenarien — ein Freiberufler mit 60.000 € Gewinnschnitt, einmal allein und zweimal mit Partnergehalt. Gerechnet nach der offengelegten Logik unseres Rechners (Anrechnung 70 % / Partner-Netto ~65 %, Belastungsquote 35 %, 3,8 % Sollzins, 2 % Anfangstilgung):

Drei Szenarien: Freiberufler mit 60.000 € Gewinnschnitt
SzenarioVerfügbar / JahrMax. Rate / MonatMax. Darlehen
Allein, ohne Partner42.000 €1.225 €≈ 253.400 €
+ Partner, 35.000 € brutto64.750 €1.889 €≈ 390.700 €
+ Partner, 50.000 € brutto74.500 €2.173 €≈ 449.600 €
Quelle: Eigene Berechnung nach der im Rechner offengelegten Methodik · Stand: Juli 2026

Ein Partnergehalt von 50.000 € brutto erhöht das mögliche Darlehen in diesem Beispiel um rund 196.000 € — kein anderer einzelner Faktor (mehr Eigenkapital, bessere Bank, höhere Tilgung) bewegt annähernd so viel.

Indikative Berechnung für Selbstständige. Die tatsächliche Baufinanzierung hängt von der individuellen Bonitätsprüfung der Bank ab. Keine Finanzberatung im Sinne des § 34i GewO.

Das eigene Profil lässt sich im Rechner mit dem Feld „Partner in Festanstellung" direkt durchrechnen.

Gemeinsame oder einzelne Bewerbung?

Praktisch immer empfehlenswert: gemeinsame Bewerbung beider Partner. Das hat mehrere Effekte:

  • Beide Einkommen werden angerechnet — der Darlehensbetrag wächst proportional.
  • Beide haften gesamtschuldnerisch für das Darlehen. Bei Trennung bleibt die Haftung bestehen, bis das Darlehen abgelöst oder umgeschuldet ist.
  • Beide werden ins Grundbuch eingetragen, ggf. anteilig nach Eigentumsverhältnissen.
  • Bessere Konditionen, weil das Gesamtprofil als bonitätsstärker gewertet wird.

Eine Einzelbewerbung des selbstständigen Partners ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll — etwa wenn der andere Partner negative SCHUFA-Einträge hat oder steuerliche Gründe dagegen sprechen.

Gemeinsame vs. Einzelbewerbung
GemeinsamRegelfallEinzeln (nur selbstständig)
Darlehensbetraghöher — beide Einkommen zählenniedriger
Konditionen / Zinsmeist bessertendenziell schlechter
Haftungbeide gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB)nur eine Person
Grundbuchbeide, ggf. anteiligeine Person
Sinnvoll beidem Normalfallnegativer SCHUFA des Partners, Altersgründen
Quelle: Gesetze im Internet – § 421 BGB (Gesamtschuldner) · Stand: Juli 2026

Haftung und Grundbuch

Eigentumsverhältnisse

Wenn beide Partner finanzieren, entscheidet das Notarprotokoll, wer mit welcher Quote im Grundbuch steht — typischerweise 50:50, aber auch andere Verteilungen sind möglich (z. B. nach Eigenkapitalanteil). Die Verteilung wirkt sich auf Erbrecht und Trennungsfolgen aus.

Gesamtschuldnerische Haftung

Bei gemeinsamer Bewerbung haften beide Partner für die volle Darlehenssumme. Die Bank kann jeden Partner einzeln auf die gesamte Restschuld in Anspruch nehmen, unabhängig von der internen Vereinbarung. Eine notarielle Regelung der internen Haftungsverteilung ist möglich, hat aber nur zwischen den Partnern Wirkung, nicht gegenüber der Bank.

Trennung und Scheidung

Bei Trennung bleibt die Bankhaftung bestehen. Möglich sind drei Wege:

  • Auszahlung des einen Partners durch den anderen, mit Umschuldung des Darlehens auf eine Person.
  • Verkauf der Immobilie und Tilgung des Restdarlehens.
  • Weiterführung der Finanzierung gemeinsam, mit interner Regelung der Mietzahlungen (ein Partner zieht aus).

Steuerliche Aspekte

Bei der gemeinsamen Selbstnutzung einer Immobilie sind Zinsen und Tilgung im privaten Bereich nicht absetzbar. Wenn die Immobilie aber teilweise vermietet wird (z. B. Einliegerwohnung), können anteilige Zinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei selbstgenutzten Arbeitszimmern können je nach Tätigkeit anteilige Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden — der Gesetzgeber hat die Regelungen 2023 verschärft.

Banken-Auswahl bei diesem Profil

Mit einem Partner in Festanstellung öffnet sich praktisch das gesamte Bankenspektrum. Strategie:

  • Erste Wahl: Online-Banken mit besten Konditionen — ING, DKB, DSL Bank. Bei dieser Profilstärke fallen die Annahmekriterien für den selbstständigen Anteil weniger ins Gewicht.
  • Zweite Wahl: Hausbank des angestellten Partners — oft mit Beziehungsbonus, aber selten die günstigsten Konditionen.
  • Spezialisten: Apotheker- und Ärztebank (bei Heilberufen), Allianz (bei höherem Finanzierungsbedarf).
  • Vergleich über Makler: lohnt sich auch hier, weil bei kombinierten Profilen die Spreizung der Konditionen besonders groß ist.

Bei diesen Banken wirkt ein Festanstellungs-Partner nach unserer Auswertung besonders stark auf die Annahmeentscheidung:

Banken, bei denen das Partnergehalt besonders positiv gewichtet wird
BankEinkommensmethodeMindestensMin. Eigenkapital
INGDurchschnitt (3 Jahre)2 Steuerjahre10 %
DKBDurchschnitt (3 Jahre)3 Steuerjahre10 %
CommerzbankIndividuell3 Steuerjahre20 %
Quelle: Eigene Auswertung öffentlicher Angaben und Vermittlungspraxis — vollständige Tabelle im Bankenvergleich · Stand: Juli 2026

Welche Kriterien für den selbstständigen Anteil im Detail gelten, steht in den Profilseiten Baufinanzierung für Freiberufler und Baufinanzierung für Gewerbetreibende; den kompletten Überblick liefert der Bankenvergleich.

Optimierungsstrategien

  • Ehe oder Lebenspartnerschaft: bringt steuerliche Vorteile (Ehegattensplitting, Schenkungsfreibeträge zwischen Eheleuten von 500.000 €).
  • Klare Eigentumsregelung vor dem Kauf — notariell festhalten, wer welchen Anteil einbringt.
  • Restschuldversicherung auf den selbstständigen Partner kann sinnvoll sein, weil bei Krankheit oder Tod das Selbstständigen-Einkommen wegfällt.
  • Tilgungssatzwechsel-Option im Vertrag vereinbaren: bei schwankendem Einkommen flexibel die Tilgungshöhe anpassen.
  • Sondertilgung in guten Jahren der Selbstständigkeit nutzen, um die Restschuld schneller zu reduzieren.

Häufige Fragen

Sollten wir gemeinsam oder einzeln finanzieren, wenn ein Partner in Festanstellung ist?

In den allermeisten Fällen gemeinsam. Die gemeinsame Bewerbung erhöht den Darlehensbetrag, verbessert die Konditionen und macht das Profil aus Bankensicht stabiler. Einzelbewerbung ist nur sinnvoll, wenn der andere Partner negative SCHUFA hat, deutlich älter ist (Tilgungszeitraum) oder steuerliche Gründe dagegen sprechen.

Wie viel mehr Darlehen bekomme ich durch das Partnergehalt?

Faustregel: jeder Euro Bruttogehalt des Partners (Festanstellung) bringt rund 0,65 € verfügbares Einkommen und entsprechend mehr Darlehensvolumen. Bei einem Bruttogehalt von 50.000 € erhöht sich das anrechenbare Einkommen um ca. 32.500 € pro Jahr → gut 2.700 €/Monat → rund 950 € zusätzliche Maximalrate → rund 196.000 € zusätzliches Darlehen (bei 3,8 % Zins und 2 % Tilgung).

Was passiert bei Trennung mit der gemeinsamen Baufinanzierung?

Die Bankhaftung bleibt bestehen. Übliche Lösungen: einer der Partner übernimmt die Immobilie und das Darlehen (Umschuldung notwendig) und zahlt den anderen aus; alternativ wird die Immobilie verkauft und das Restdarlehen abgelöst. Eine einseitige Entlassung aus der Haftung durch die Bank ist nur möglich, wenn der verbleibende Partner allein bonitätsstark genug ist.

Werden beide Einkommen voll angerechnet?

Das selbstständige Einkommen wird mit Anrechnungsfaktor 64–70 % gewichtet, das Festanstellungseinkommen mit dem Nettofaktor ca. 65 % aus dem Brutto. Beide Werte werden addiert. Bei sehr hohem Festanstellungsgehalt prüfen einige Banken zusätzlich, ob das Festeinkommen allein zur Rückzahlung ausreichen würde — wenn ja, sind die Konditionen besonders gut.

Was, wenn der angestellte Partner einen befristeten Vertrag hat?

Banken bewerten unbefristete Verträge deutlich höher als befristete. Bei befristeten Verträgen wird oft nur der Anteil bis Vertragsende angerechnet — was bei kurzer Restlaufzeit erheblich Einkommen kostet. Vor der Antragstellung lohnt es sich, eine Entfristung zu erreichen, falls möglich. Eine Probezeit reduziert die Bewertung ebenfalls.

Gilt das auch für unverheiratete Paare?

Ja. Banken behandeln verheiratete und unverheiratete Paare bei der Baufinanzierung weitgehend gleich. Bei Unverheirateten fehlen aber die steuerlichen Vorteile (Ehegattensplitting, Schenkungsfreibeträge), und das Erbrecht ist anders geregelt — eine notarielle Regelung der gemeinsamen Eigentumsverhältnisse ist hier besonders wichtig.

Brauchen wir zwingend einen gemeinsamen Kreditvertrag?

Nein, aber er ist der Regelfall: ein Darlehensvertrag, beide als Darlehensnehmer. Nur so rechnet die Bank beide Einkommen an. Zwei getrennte Darlehen für dieselbe Immobilie sind unüblich, teurer im Aufwand und bringen keinen Vorteil. Wer bewusst nur ein Einkommen einbringen will, wählt stattdessen die Einzelbewerbung des angestellten Partners.

Kann nur der angestellte Partner alleiniger Darlehensnehmer sein?

Ja — wenn sein Einkommen die Rate allein trägt. Das ist sinnvoll, wenn die Selbstständigkeit noch sehr jung ist oder der selbstständige Partner negative SCHUFA-Einträge hat, denn geprüft wird dann nur seine Bonität. Wichtig: Steht der selbstständige Partner trotzdem im Grundbuch, verlangt die Bank in der Regel, dass er die Grundschuldbestellung als Sicherungsgeber mitunterschreibt — er haftet dann mit der Immobilie, nicht mit seinem übrigen Vermögen.

Was passiert, wenn der angestellte Partner in Elternzeit geht?

Für eine laufende Finanzierung ändert sich vertraglich nichts — die Rate läuft weiter. Bei der Antragstellung rechnen Banken eine geplante oder laufende Elternzeit dagegen konservativ: Elterngeld wird von den meisten Banken nicht oder nur teilweise als Einkommen angerechnet; entscheidend ist die dokumentierte Rückkehr in den Job. Wer Elternzeit plant, sollte das offenlegen und die Rate so wählen, dass sie auch in dieser Phase tragbar bleibt — etwa über eine Tilgungssatzwechsel-Option.

Sollte ich eine Risikolebensversicherung abschließen?

Bei kombinierten Profilen mit einseitig hohem Selbstständigen-Einkommen ist eine Risikolebensversicherung des selbstständigen Partners stark zu empfehlen. Wenn er ausfällt, kann der Festanstellungs-Partner die Rate allein meistens nicht stemmen. Die Versicherungssumme sollte mindestens die voraussichtliche Restschuld in 10 Jahren abdecken. Banken bieten oft Kombi-Tarife an — eigene Recherche lohnt fast immer, weil eigenständige Versicherer günstiger sind.

Kombinierte Finanzierung optimal aufstellen

Mit einem Partner in Festanstellung gibt es deutlich mehr Hebel: höherer Darlehensbetrag, bessere Zinsen, mehr Bankenauswahl. Ein Berater rechnet die Varianten konkret durch.

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