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Baufinanzierung für GmbH-Geschäftsführer

Ein GmbH-Geschäftsführer kann aus Bankensicht Angestellter oder Selbstständiger sein — je nach Beteiligung. Davon hängt ab, wie einfach die Baufinanzierung wird und welche Nachweise nötig sind.

Aktualisiert:

GmbH-Geschäftsführer beziehen ein festes Gehalt — das klingt nach Angestelltem. Ob die Bank sie auch so behandelt, hängt aber von der Beteiligung am Unternehmen ab. Das ist der entscheidende Hebel für die Baufinanzierung.

Wie Banken GmbH-Geschäftsführer einordnen
Fremd-GF / MinderheitGesellschafter-GF (Mehrheit)
Beteiligungkeine oder gering (< ~25–50 %)beherrschend (≥ ~50 %)
Bewertung durch die Bankwie Angestellterwie Selbstständiger
EinkommensnachweisGehaltsabrechnungenGehalt + Jahresabschlüsse der GmbH
Mindesthistorienach Probezeitmeist 2–3 Jahre GF-Tätigkeit
Einfachheitunkompliziertaufwendiger, individuelle Prüfung
Quelle: oliverurban.de / selbststaendig.de – GmbH-Geschäftsführer Baufinanzierung · Stand: Juni 2026

Fremd-Geschäftsführer: fast wie angestellt

Wer als Geschäftsführer nicht oder nur gering beteiligt ist, gilt mit einem festen, drittüblichen Gehalt für viele Banken als Angestellter — mit den entsprechenden Vorteilen: Gehaltsabrechnungen reichen, die Bewertung ist unkompliziert. Voraussetzung ist, dass das Anstellungsverhältnis steuerlich anerkannt und das Gehalt marktüblich ist.

Gesellschafter-Geschäftsführer: wie selbstständig

Bei beherrschender Beteiligung sieht die Bank den Geschäftsführer als Unternehmer. Dann zählt nicht nur das Gehalt, sondern auch die wirtschaftliche Lage der GmbH: Jahresabschlüsse, Eigenkapitalquote und nachhaltige Ertragskraft fließen ein. Üblich sind zwei bis drei Jahre Geschäftsführer-Historie. Die Bewertung folgt dann der Logik der Einkommensberechnung für Selbstständige.

Unterlagen für GmbH-Geschäftsführer

  • Gehaltsabrechnungen und Anstellungsvertrag (drittüblich)
  • Bei Beteiligung: Jahresabschlüsse der GmbH der letzten 2–3 Jahre
  • Gesellschaftsvertrag / Beteiligungsnachweis
  • Einkommensteuerbescheide, ggf. Nachweise zu Ausschüttungen
  • Schufa-Selbstauskunft und Eigenkapitalnachweise

Häufige Fragen

Werde ich als GmbH-Geschäftsführer wie ein Angestellter behandelt?

Nur, wenn du nicht oder nur gering am Unternehmen beteiligt bist und ein festes, drittübliches Gehalt beziehst. Dann reichen vielen Banken die Gehaltsabrechnungen. Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer wirst du dagegen wie ein Selbstständiger geprüft.

Ab welcher Beteiligung gelte ich als selbstständig?

Es gibt keine starre Grenze, die alle Banken gleich ziehen — entscheidend ist, ob du das Unternehmen beherrschst (häufig ab rund 50 %, teils schon ab 25–33 % mit Sperrminorität). Dann fließt die wirtschaftliche Lage der GmbH in die Bewertung ein.

Zählen Gewinnausschüttungen als Einkommen?

Ergänzend ja, wenn sie über mehrere Jahre stabil sind und nachgewiesen werden. Banken gewichten regelmäßige, planbare Ausschüttungen höher als einmalige. Die Basis bleibt aber das laufende Geschäftsführergehalt.

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