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Förderung

Wohn-Riester für Selbstständige

Die staatlich geförderte Eigenheimrente kann selbstgenutztes Wohneigentum verbilligen — für Selbstständige aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer Zulagen bekommt und wer nicht.

Aktualisiert:

Wohn-Riester (offiziell Eigenheimrente) fördert den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums über Zulagen und steuerliche Vorteile. Der Haken für Selbstständige: Die Förderung ist an die gesetzliche Rentenversicherung gekoppelt — und die meisten Selbstständigen sind dort nicht pflichtversichert.

Wer als Selbstständiger direkt förderberechtigt ist

  • Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen und rentenversicherungspflichtig sind.
  • Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse (KSK).
  • Weitere pflichtversicherte Gruppen wie bestimmte Lehrer, Hebammen oder Pflegepersonen.
  • Selbstständige, die freiwillig pflichtversichert sind (Antragspflichtversicherung) — hier lohnt eine individuelle Prüfung.

Mittelbar über den Ehepartner

Ist der Ehepartner direkt förderberechtigt (z. B. angestellt und rentenversicherungspflichtig), kann der selbstständige Partner über einen eigenen Riester-Vertrag mittelbar gefördert werden. Voraussetzung ist in der Regel ein kleiner Eigenbeitrag. So lässt sich die Förderung auch in selbstständig-angestellten Paaren nutzen — siehe auch Selbstständige mit Partner in Festanstellung.

Wenn Wohn-Riester nicht passt

Für die meisten freiwillig versicherten Selbstständigen ist die KfW-Förderung der wirksamere Hebel — sie ist unabhängig von der Rentenversicherung und senkt den Mischzins direkt. Einen Gesamtüberblick gibt die Förderübersicht.

Häufige Fragen

Kann ich als Selbstständiger Wohn-Riester nutzen?

Nur, wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist — etwa als eingetragener Handwerker oder als Künstler/Publizist über die Künstlersozialkasse. Freiwillig Versicherte erhalten keine Zulagen, können aber mittelbar über einen förderberechtigten Ehepartner profitieren.

Bin ich über die Künstlersozialkasse förderberechtigt?

Ja. KSK-Mitglieder sind rentenversicherungspflichtig und damit direkt Riester-förderberechtigt. Für Kreative und Publizisten ist Wohn-Riester deshalb oft eine echte Option beim Eigenheim.

Lohnt sich Wohn-Riester oder lieber KfW?

Wenn du nicht rentenversicherungspflichtig bist, ist die KfW meist der einfachere und wirksamere Hebel. Bist du förderberechtigt, kann Wohn-Riester zusätzlich sinnvoll sein — die Vor- und Nachteile (u. a. nachgelagerte Besteuerung) sollten individuell durchgerechnet werden.

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