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Förderung

Wohn-Riester für Selbstständige

Die staatlich geförderte Eigenheimrente kann selbstgenutztes Wohneigentum verbilligen — für Selbstständige aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer Zulagen bekommt und wer nicht.

Aktualisiert:

Wohn-Riester (offiziell Eigenheimrente) fördert den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums über Zulagen und steuerliche Vorteile. Der Haken für Selbstständige: Für das Förderjahr 2026 hängt der direkte Anspruch bei Selbstständigen grundsätzlich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ab. Ab 2027 erweitert eine bereits beschlossene Reform den förderberechtigten Personenkreis.

Was sich ab Januar 2027 ändert

Nach der beschlossenen Reform können ab Januar 2027 auch Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke zur geförderten privaten Altersvorsorge gehören. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Die bisherige Einschränkung für 2026 darf deshalb nicht unverändert auf neue Verträge ab 2027 übertragen werden. Vor Abschluss oder Wechsel sind die dann geltenden Produktbedingungen und die konkrete Verwendung für Wohneigentum zu prüfen.

Wer als Selbstständiger direkt förderberechtigt ist

  • Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen und rentenversicherungspflichtig sind.
  • Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse (KSK).
  • Weitere pflichtversicherte Gruppen wie bestimmte Lehrer, Hebammen oder Pflegepersonen.
  • Selbstständige, die freiwillig pflichtversichert sind (Antragspflichtversicherung) — hier lohnt eine individuelle Prüfung.

Mittelbar über den Ehepartner

Ist der Ehepartner direkt förderberechtigt (z. B. angestellt und rentenversicherungspflichtig), kann der selbstständige Partner über einen eigenen Riester-Vertrag mittelbar gefördert werden. Erforderlich sind unter anderem ein eigener Vertrag und mindestens 60 Euro Eigenbeitrag im Kalenderjahr. Die weiteren Voraussetzungen, etwa zum Familienstand und zum unmittelbar berechtigten Partner, müssen ebenfalls erfüllt sein. So lässt sich die Förderung auch in selbstständig-angestellten Paaren nutzen — siehe auch Selbstständige mit Partner in Festanstellung.

Wohnförderkonto und spätere Besteuerung

Entnommenes gefördertes Kapital beziehungsweise geförderte Tilgungsleistungen werden auf einem Wohnförderkonto erfasst. Laut ZfA wird dessen Stand bis zur Auszahlungsphase jährlich um zwei Prozent erhöht. Dieser rechnerische Betrag dient später als Grundlage für die Besteuerung; er ist kein ausgezahltes Guthaben.

Prüfe deshalb die Förderung zusammen mit den späteren Steuerfolgen, Vertragskosten und den Regeln bei Verkauf oder Aufgabe der Selbstnutzung. Eine Zulage allein belegt noch nicht, dass Wohn-Riester für deinen Haushalt günstiger ist.

Wenn Wohn-Riester nicht passt

Unabhängig vom Rentenversicherungsstatus ist die KfW-Förderung eine gesondert zu prüfende Alternative. Ein Zinsvorteil ergibt sich nur aus dem konkreten Förderangebot im Vergleich zur Bankfinanzierung. Einen Gesamtüberblick gibt die Förderübersicht.

Häufige Fragen

Kann ich als Selbstständiger Wohn-Riester nutzen?

Für das Förderjahr 2026 grundsätzlich direkt, wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist — etwa als eingetragener Handwerker oder als Künstler/Publizist über die Künstlersozialkasse. Freiwillig Versicherte erhalten keine Zulagen, können aber mittelbar über einen förderberechtigten Ehepartner profitieren.

Bin ich über die Künstlersozialkasse förderberechtigt?

Ja. KSK-Mitglieder sind rentenversicherungspflichtig und damit direkt Riester-förderberechtigt. Für Kreative und Publizisten ist Wohn-Riester deshalb oft eine echte Option beim Eigenheim.

Lohnt sich Wohn-Riester oder lieber KfW?

Beide Förderwege haben unterschiedliche Voraussetzungen. Vergleiche die konkrete KfW-Kondition und die Wohn-Riester-Zulagen einschließlich Vertragskosten und späterer Besteuerung. Eine pauschal günstigere Variante gibt es nicht.

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