Ratgeber
Freiberufler oder Gewerbetreibender bei der Baufinanzierung
Freiberufler und Gewerbetreibende unterscheiden sich steuerlich und bei den benötigten Unterlagen. Daraus folgt kein pauschaler Prozentvorteil bei der Baufinanzierung.
Die Unterschiede im Überblick
| Freiberuflich | Gewerblich | |
|---|---|---|
| Steuerliche Grundlage | Tätigkeit nach § 18 EStG | Gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG |
| Gewerbesteuer | Freiberufliche Tätigkeit grundsätzlich nicht erfasst | Freibeträge und mögliche Einkommensteuerermäßigung beachten |
| Gewinnnachweise | EÜR oder Abschluss je nach rechtlicher Situation | EÜR oder Bilanz nach Rechtsform und Buchführungspflicht |
| Bankzugang | Konkrete Berufsgruppe und Anbieter prüfen | Konkrete Tätigkeit und Anbieter prüfen |
| Verfügbares Einkommen | Individuelle Steuern, Vorsorge und Ausgaben | Individuelle Steuern, Vorsorge und Ausgaben |
Steuerstatus ist keine Kreditbewertung
Eine freiberufliche Tätigkeit ist nicht allein deshalb risikoarm, weil sie steuerlich unter § 18 EStG fällt. Umgekehrt führt ein Gewerbe nicht automatisch zu einem festen Einkommensabschlag. Entscheidend sind dokumentierte Erträge, Verpflichtungen, Rücklagen und der Zugang zur jeweiligen Bank.
Die frühere Gegenüberstellung „70 % für Freiberufler, 64 % für Gewerbe“ ist kein bestätigter Bankstandard. Bei Gewerbesteuer sind zudem Freibeträge und § 35 EStG zu berücksichtigen; die nominale Gewerbesteuer darf nicht pauschal zur vollständigen Einkommensteuer hinzuaddiert werden.
Gemischte Tätigkeiten sorgfältig einordnen
Bei mehreren Tätigkeiten hängen die steuerlichen Folgen von Leistungen, Rechtsform und tatsächlicher Organisation ab. Regeln zur gewerblichen Abfärbung bei Personengesellschaften dürfen nicht pauschal auf jeden Einzelunternehmer übertragen werden. Lass die steuerliche Einordnung klären, ohne eine künstliche Aufteilung allein wegen vermuteter Kreditvorteile vorzunehmen.
Die Bank kann zusätzlich eigene Berufsgruppenregeln haben. So nennt die ING akzeptierte Tätigkeiten, die nicht schlicht mit der Unterscheidung freiberuflich oder gewerblich gleichzusetzen sind.
Mehr unter Freiberufler, Gewerbetreibende und Einkommensberechnung.
Häufige Fragen
Erhalten Freiberufler automatisch bessere Konditionen?
Nein. Der konkrete Anbieter, der wirtschaftliche Verlauf, die Immobilie und die Vertragsgestaltung entscheiden. Eine pauschale Differenz ist nicht belegt.
Ist jede IT-Tätigkeit freiberuflich?
Nein. Die tatsächliche Tätigkeit und weitere steuerliche Voraussetzungen müssen geprüft werden. Die Berufsbezeichnung allein reicht nicht.
Indikative Berechnung für Selbstständige. Die tatsächliche Baufinanzierung hängt von der individuellen Bonitätsprüfung der Bank ab. Keine Finanzberatung im Sinne des § 34i GewO.
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